In einer podologischen Praxis arbeitet man sowohl an gesunden Füßen, meist aber am kranken oder gefährdeten Fuß. Dies erfordert strenge Einhaltung hygienischer Vorschriften. Schon bei der Zulassung zu einer Praxis wird behördlicherseits geprüft, ob die Voraussetzungen zur Einhaltung von Hygienevorschriften gegeben sind. Nachkontrollen durch das Gesundheitsamt sind zu erwarten.
Für uns hat es selbstverständlich höchste Priorität, dass wir sämtliche Vorgaben an die Hygiene penibel befolgen.
Wir Podologen sind ebenfalls verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungen teilzunehmen, denn Wissen und Einhaltung von Hygienevorschriften sind für Sie als unser Patient und Kunde unabdingbare Voraussetzung für Ihre Fußgesundheit.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.